Anlass für die externe Evaluation war die Einführung der RBZ als voll rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts im Jahre 2007 und der 2008 folgende und 2013 fortgeschriebene Erlass zur Erweiterung der Befugnisse der RBZ und BBS. Im Zentrum der externen Evaluation standen Fragen nach Unterschieden und Gemeinsamkeiten der RBZ und BBS, z.B. bei der Steuerung durch Land und Schulträger, im Hinblick auf die Einnahmen der Schulen, auf die Bildungsqualität und das Qualitätsmanagement.
Die Ergebnisse der externen Evaluation dokumentieren die hohe Leistungsfähigkeit der schleswig-holsteinischen RBZ und BBS und bestätigen den vom Land Schleswig-Holstein eingeschlagenen Weg der Stärkung von Eigenverantwortung und Selbständigkeit der Schulen. Diese Befunde wurden von der Ministerin aufgegriffen, um die große Bedeutung der beruflichen Bildung für die zukünftige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Landes hervorzuheben.
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