Studie: Negative Auswirkungen von Einwegplastik auf die Umwelt verringern

Kontakt

Alexander Potrykus

Alexander Potrykus

Senior Managing Consultant, Umwelt- und Gesundheitsrisikomanagement
Telefon: +49 89 978970126
Jakob Weißenbacher

Jakob Weißenbacher

Senior Consultant
Telefon: +49 89 9789701-46
Maria Burgstaller

Maria Burgstaller

Senior Consultant
Telefon: +49 1622550-602
Die Vermüllung der Meere ist ein zunehmendes globales Problem. Analysen des Mülls an europäischen Stränden zeigen, dass 80 bis 85 % des Meeresmülls Kunststoffe sind. Bei diesen handelt es sich zu 50 % um Einwegartikel aus Kunststoff und zu weiteren 27 % um Fangnetze sowie ähnliche Ausrüstung der Fischerei. 

Im Kontext der Vermüllung der Meeresumwelt sind diese Einwegartikel sowie im Meer entsorgte Plastikartikel der Fischerei ein besonders gravierendes Problem und eine große Gefahr für die marinen Ökosysteme, die biologische Vielfalt der Meere und die menschliche Gesundheit.

Lösungsansatz & Maßnahmen

Die neue EU-Richtlinie 2019/904 ist im Juli 2019 in Kraft getreten – der erste Versuch auf europäischer Ebene, das Problem der Vermüllung der Meere durch Kunststoffe gesondert und systematisch zu bekämpfen. Die Richtlinie zielt insbesondere darauf ab, das Abfallaufkommen zu verringern. Die meisten Vorgaben der „EU Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ sind von den EU-Mitgliedstaaten bis Juli 2021 umzusetzen.

Die Maßnahmen der Richtlinie konzentrieren sich auf Produkte und Bereiche, die den Großteil der Vermüllung ausmachen. Dazu zählen Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, Artikel aus oxo-abbaubaren Kunststoffen sowie diejenigen Einwegkunststoffe, welche Schätzungen zufolge etwa 86 % aller Einwegkunststoffe im Meer ausmachen: Getränkebecher, Lebensmittelverpackungen (z.B. für Take-away-Gerichte), Wattestäbchen, Besteck, Trinkhalme und diverse Hygieneprodukte. 

Die Maßnahmen der Richtlinie sind dabei jeweils spezifisch auf die einzelnen relevanten Produktgruppen bezogen und schränken beispielweise das Nutzen bestimmter Produkte ein oder schreiben Vorgaben zur getrennten Sammlung oder auch Kennzeichnungsvorschriften vor.

Unsere Leistungen

Ein von Ramboll angeführtes Konsortium berät die Europäische Kommission in einem 18-monatigen Projekt zur detaillierten Anwendung der Richtlinie. Dabei übernehmen wir folgende Aufgaben: 

  • Erstellen von Handlungsempfehlungen und Leitlinien, die die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen umzusetzen
  • Erarbeiten von Entwürfen für Durchführungsrechtsakte der Kommission, etwa zur Kennzeichnung bestimmter Plastikprodukte
  • Durchführen von High-level Workshops mit Vertretern der Europäischen Kommission, offiziellen Vertretern aus europäischen Mitgliedstaaten sowie Stakeholdern aus Industrie und Abfallwirtschaft durchführen

Ergebnis & Kundennutzen

In der Studie werden unter anderem folgende Ergebnisse erarbeitet:

  • Unterstützung bei der Festlegung zentraler Definitionen für Einwegkunststoffe
  • Vorschläge für die Kennzeichnung bestimmter Produkte aus Einwegkunststoff zur Information der Verbraucher
  • Entwicklung einer Berechnungs- und Überprüfungsmethodik zu Getrenntsammelzielen sowie für einen nachhaltig verminderten Konsum von Produkten aus Einwegkunststoffen
  • Leitfäden für die Beteiligung der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten an den Kosten der wilden Entsorgung solcher Produkte in der Umwelt

Gesellschaftlicher Beitrag

Mit dem Projekt leistet Ramboll Pionierarbeit bei einer neuen europaweiten Richtlinie, die mit ambitionierten Maßnahmen die durch Plastikmüll entstehenden negativen wirtschaftlichen, umweltspezifischen und sozialen Auswirkungen eindämmen will. Das Projekt dient insofern der Verwirklichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung „12 – Nachhaltige/r Konsum und Produktion“, „14 – Leben unter Wasser“ und „15 – Leben an Land“.